ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE LIEFERUNG VON ERSATZTEILEN, SERVICE- UND REPARATURLEISTUNGEN SOWIE TRAININGSLEISTUNGEN ÜBER DEN DMG MORI ONLINESHOP
1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle – auch zukünftige – Ersatzteillieferungen, Service-/Reparaturleistungen sowie Trainingsleistungen (Kurse, Seminare und Bereitstellung von Unterrichtsmaterial) unseres Unternehmens („Auftragnehmer“) an den Besteller. Besteller sind alle Personen, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens.
1.2 Anders lautenden, entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Bestellers wird widersprochen. Sie verpflichten den Auftragnehmer auch dann nicht, wenn er ihnen nach Eingang nicht noch einmal ausdrücklich widersprochen hat.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Präsentation und Bewerbung von Waren, Service-/Reparaturleistungen sowie Trainingsleistungen im Onlineshop des Auftragnehmers stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
2.2 Der Besteller kann aus dem Sortiment des Auftragnehmers Ersatzteile, Service-/Reparaturleistungen sowie Trainingsleistungen für Werkzeugmaschinen der Marke „DMG MORI“ auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „kostenpflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren und Leistungen ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Besteller die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Besteller durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
2.3 Der Auftragnehmer schickt daraufhin dem Besteller eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Bestellers nochmals aufgeführt wird und die der Besteller über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Bestellers beim Auftragnehmer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Auftragnehmer zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird.
2.4 Der Besteller kann vergangene Bestellungen in seinem Kundenkonto einsehen.
2.5 Die Vertragssprache ist Deutsch.
2.6 Sofern bestimmte Lieferungen und Leistungen im Onlineshop als „auf Anfrage“ ausgewiesen sind, kann sich der Besteller über den Button „Produkt anfragen“ mit dem Auftragnehmer in Verbindung setzen. Der Auftragnehmer wird die Anfrage des Bestellers zur weiteren Bearbeitung an eines seiner verbundenen Unternehmen weiterleiten. Der Vertragsschluss vollzieht sich in diesen Fällen zwischen dem Besteller und dem jeweiligen verbundenen Unternehmen des Auftragnehmers.
3. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND VERSAND VON ERSATZTEILEN
3.1. Alle Preise, die auf der Website des Auftragnehmers, verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Innerhalb der EU liefert der Auftragnehmer bei einem Auftragswert > 3.000 EUR kostenlos.
3.2 Der Besteller gerät auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug binnen 10 Tagen nach Lieferung. Mit Eintritt des Verzuges werden Fälligkeitszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3.3 Der Versand des gekauften Ersatzteils erfolgt per Paketversand. Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe des zu liefernden Ersatzteils an das Transportunternehmen, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers oder der Niederlassung auf den Besteller über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist.
3.4 Der Besteller kann nur aufrechnen und/oder ein Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4. LEISTUNGSZEIT UND LEISTUNGSVERZÖGERUNG
4.1 Für die richtige Spezifikation und technische Beschreibung eines Ersatzteils und die Geeignetheit einer Service-/Reparaturleistung ist der Besteller verantwortlich. Etwaige Hinweise oder Ratschläge des Auftragnehmers zur Geeignetheit der vom Besteller ausgewählten Ersatzteile bzw. Service-/Reparaturleistungen sind unverbindlich, da der Auftragnehmer die Bestellung entgegennimmt, ohne die Maschine, in die das Ersatzteil eingebaut bzw. für die die Service-/Reparaturleistung erbracht werden soll, begutachtet zu haben.
4.2 Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Auftragnehmer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer die Verzögerung zu vertreten hat.
4.3 Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers liegen, zurückzuführen, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Der Auftragnehmer wird dem Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände schnellstmöglich mitteilen.
5. Sachmängelhaftung
5.1 Die Haftung des Auftragnehmers für Sach- und Rechtsmängel von Ersatzteilen und Service-/Reparaturleistungen richtet sich – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen – nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei der Auftragnehmer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung eines mangelfreien Ersatzteils/Erbringung einer mangelfreien Service-/Reparaturleistung leisten kann.
5.2 Zur Vornahme aller dem Auftragnehmer notwendig erscheinenden Nacherfüllungshandlungen hat der Besteller dem Auftragnehmer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls ist der Auftragnehmer von der Haftung für daraus etwa entstehende Folgen befreit. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau des mangelhaften Ersatzteils noch den erneuten Einbau, wenn der Auftragnehmer ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.
5.3 Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Bestellers als unberechtigt heraus, kann der Anbieter die hieraus entstandenen Kosten vom Besteller ersetzt verlangen.
5.4 Keine Haftung wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Einbau oder Inbetriebsetzung durch den Besteller oder durch Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, soweit sie nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind. In jedem Fall hat der Besteller die hierdurch entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
5.5 Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommene Änderungen an den gelieferten Ersatzteilen. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung oder unsachgemäße Nachbesserung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
6. ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN FÜR ERSATZTEILE (EIGENTUMSVORBEHALT)
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen verwendeten bzw. gelieferten Ersatzteilen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Nichtzahlung trotz Fälligkeit, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und das Ersatzteil aufgrund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt den Auftragnehmer, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Ersatzteils zu verlangen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Ersatzteils durch den Auftragnehmer gelten jedoch nicht als Rücktritt vom Vertrag.
7 ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN FÜR SERVICE-/REPARATURLEISTUNGEN
7.1 Der Besteller trägt sämtliche Kosten, die dem Auftragnehmer entstehen, weil die Reparatur-/Serviceleistung aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere weil
- der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht aufgetreten ist,
- der Besteller den vereinbarten Service-/Reparaturtermin schuldhaft versäumt hat,
- der Auftrag während der Durchführung seitens des Bestellers gekündigt wurde,
- benötigte Ersatzteile nicht in angemessener Frist zu beschaffen sind.
Der Reparatur-/Servicegegenstand braucht nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers gegen Er-stattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren.
7.2. Der Besteller verpflichtet sich zur Abnahme der Service-/Reparaturleistungen, sobald ihm deren Beendigung angezeigt worden ist oder eine im Einzelfall vertraglich vorgesehene Erprobung des Reparatur-/Servicegegenstandes stattgefunden hat. Verzögert sich die Abnahme ohne Verschulden des Auftragnehmers, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 2 Wochen seit Anzeige der Beendigung der Reparatur-/Serviceleistung, spätestens mit Inbetriebnahme der Maschine, als erfolgt. Mit der Abnahme der Reparatur-/Serviceleistung entfällt die Haftung des Auftragnehmers für erkennbare Mängel, soweit sich der Besteller nicht die Geltendmachung eines bestimmten Mangels vorbehalten hat.
7.3 Bei Reparaturaufträgen, die eine Verbringung des Reparaturgegenstandes in das Werk des Auftragnehmers oder eines von ihm beauftragen Dritten erforderlich machen, erfolgen An- und Abtransport des Reparaturgegenstandes auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Bei Verzug des Bestellers mit der Zurücknahme des Reparaturgegenstandes kann der Auftragnehmer für die Lagerung bei sich oder einem von ihm beauftragen Dritten Lagergeld berechnen. Der Reparaturgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahr der Lagerung gehen zulasten des Bestellers.
8. ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN FÜR TRAININGSLEISTUNGEN
8.1 Der Auftragnehmer bietet Schulungen in Form von Präsenzschulungen am Sitz des Auftragnehmers, Präsenzschulungen beim Besteller, Schulungen nach individuellen Vorgaben des Bestellers sowie Online-Schulungen an. Inhalt und Umfang der von dem Auftragnehmer zu erbringenden Schulungsleistungen ergeben sich aus dem Angebot.
8.2 Schulungen werden durch vom Auftragnehmer beauftragte Personen oder eigene Mitarbeiter (gemeinsam „Trainer“) erbracht. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Schulung durch einen bestimmten Trainer.
8.3 Der Auftragnehmer schuldet allein die Erbringung von Schulungsdienstleistungen, nicht jedoch die Herstellung eines bestimmten Werkes oder Erfolges.
8.4 Der Besteller übernimmt die Verantwortung, dass die von ihm angemeldeten Schu-lungsteilnehmer stets und in vollem Umfang Weisungen der Trainer Folge leisten. So-weit Schulungen am Sitz von DMG MORI stattfinden, sind die allgemeingültigen Unfall-verhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.
8.5 Soweit Schulungen am Sitz des Bestellers durchgeführt werden, stellt der Besteller, soweit nicht anders vereinbart, die zu Schulungszwecken notwendigen technischen Mit-tel (z.B. Beamer, Leinwand etc.) zur Verfügung. Falls die Schulung an Maschinen des Bestellers erfolgt, verpflichtet sich der Besteller für die Sicherheit des Arbeitsplatzes, insbesondere die Sicherheit der Maschine, für die Einhaltung bestehender Sicherheits-vorschriften sowie angemessene Arbeitsbedingungen zu sorgen.
8.6 Online-Schulungen erfolgen in Echtzeit. Trainer und Schulungsteilnehmer kommunizie-ren per Videochat. Ein Mitschnitt der Veranstaltung ist nur mit schriftlicher Einwilligung vom Auftragnehmer zulässig. Der Besteller ist dafür verantwortlich, die für die Durch-führung der Online-Schulung notwendigen Systemvoraussetzungen (z.B. Videochat-Programme) vorzuhalten. Der Besteller erhält die für die Durchführung der Online-Schulung notwendigen Login-Daten mit der Anmeldebestätigung übersandt.
8.7 Dem Auftragnehmer stehen sämtliche Urheberrechte an den Schulungsunterlagen zu. Die Schulungsunterlagen dürfen ausschließlich durch den Besteller genutzt werden. Je-de Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung oder sonstige Weitergabe der Schu-lungsunterlagen durch den Besteller an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Einwil-ligung des Auftragnehmers.
8.8 Kann ein Schulungsteilnehmer nach Versand einer Anmeldebestätigung nicht an einer Schulung teilnehmen, ist der Besteller verpflichtet, den Auftragnehmer unter Angabe des Namens des Schulungsteilnehmers schriftlich über die Nichtteilnahme zu informie-ren („Bestellerstornierung“). Erfolgt die Bestellerstornierung vor dem 28. Kalendertag vor Schulungsbeginn, ist der Besteller von der Entrichtung der Vergütung befreit. Geht die Bestellerstornierung zwischen dem 28. und dem 15. Kalendertag vor Schulungsbe-ginn bei Auftragnehmer zu, wird eine Teilnahmegebühr in Höhe von 50 % der verein-barten Vergütung erhoben. Bei Zugang einer Bestellerstornierung nach dem 14. Kalen-dertag vor Schulungsbeginn ist der Besteller zur Zahlung der vollständigen vereinbarten Vergütung verpflichtet. Beiden Parteien steht es frei Nachweis zu erbringen, dass der Auftragnehmer infolge der Bestellerstornierung keine oder tatsächlich niedrigere bzw. höhere Aufwendungen entstanden sind. Der Besteller kann anstelle des angemeldeten Schulungsteilnehmers jederzeit und ohne Mehrkosten einen Ersatzteilnehmer benen-nen. Falls der Auftragnehmer aufgrund nicht zu vertretender Umstände (z.B. Krankheit eines Trainers, höhere Gewalt) eine Schulung nicht durchführen kann, wird der Auf-tragnehmer den Besteller unverzüglich nach Kenntnis hiervon schriftlich über den Aus-fall der Schulung informieren und bereits geleistete Zahlungen ohne Abzüge erstatten. Weitergehende Ansprüche des Bestellers bestehen nur nach Maßgabe von Ziff. 9.
8.9 Die Vergütung der Schulungsleistungen bestimmt sich nach den im Angebot genannten Konditionen und bezieht sich, sofern im Angebot nicht anders angegeben, auf die Teil-nahme pro Schulungsteilnehmer und Veranstaltungstermin/-reihe. In der Vergütung sind auch Kosten für Schulungsunterlagen und Verpflegung enthalten. Die Vergütung ver-steht sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Auftragnehmer sendet dem Besteller über die Vergütung eine Rechnung zu. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung 14 Tage vor Schulungsbeginn fällig. Geht dem Besteller die Rechnung später als 14 Tage vor Schulungsbeginn zu, ist die Rechnung sofort zur Zahlung fällig.
9. HAFTUNG DES AUFTRAGNEHMERS, HAFTUNGSAUSSCHLUSS
9.1 Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Bestellers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
9.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Bestellers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.3 Die Einschränkungen der Ziffer 10.1 und 10.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
9.4 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
10. VERJÄHRUNG
Sämtliche Ansprüche des Bestellers verjähren – aus welchem Rechtsgrund auch immer – in 12 Monaten. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beginnt mit Ablieferung; soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Für Schadensersatzansprüche nach Ziff. 10.1 gelten in jedem Fall die gesetzlichen Fristen.
11. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
11.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
11.2 Gerichtsstand ist das für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Gericht. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.